Ausbildungsklassen der Fahrschule Bahls
Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
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AMZweirädrige Kleinkrafträder mit:
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Einschluss: keine Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S |
16 Jahre |
A1Krafträder mit:
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
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Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
16 Jahre |
A2Krafträder mit:
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Einschluss: AM, A1 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
18 Jahre |
AKrafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
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Einschluss: AM, A1, A2 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
BKfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
Anhängerregelung
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Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung |
18 Jahre 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17) |
B96Kfz der Klasse B mit Anhänger:
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Vorbesitz: B wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich/td> | vgl. Klasse B |
BEKfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
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Vorbesitz: B keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein |
vgl. Klasse B |
C1Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
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Vorbesitz: B | 18 Jahre |
C1EKfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
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Vorbesitz: C1 Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges" | 18 Jahre |
CKfz - ausgenommen Kfz der Klassen Am, A1, A2 und A - mit:
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Vorbesitz: B Einschluss: C1 | 21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung |
CEKfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
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Vorbesitz: C Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D | 21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung |
D1Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit:
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Vorbesitz: B | 21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung |
D1EKfz der Klasse D1 mit Anhänger:
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Vorbesitz: D1 Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg" |
21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung |
DKfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
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Vorbesitz: D Einschluss: D1 |
18, 20, 21, 23, oder 24 Jahre Das Mindestalter ist anhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |
DEKfz der Klasse D mit Anhänger:
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Vorbesitz: D Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
18, 20, 21 oder 24 Jahre Das Mindestalter ist anhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |
LZugmaschinen:
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16 Jahre | |
TZugmaschinen:
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Einschluss: L Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt. |
16 Jahre |