Ausbildungsklassen der Fahrschule Bahls

Fahrzeug Bemerkung Mindestalter

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
Einschluss: keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
16 Jahre

A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbh über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
16 Jahre

A2

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
18 Jahre

A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbh über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 g immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombinationmax. 3.500 kg
Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
18 Jahre

17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
Vorbesitz: B

wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich/td>
vgl. Klasse B

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B

keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein
vgl. Klasse B

C1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B

18 Jahre

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG Angänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG Anhänger über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges"
18 Jahre

C

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen Am, A1, A2 und A - mit:

  • zG über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B

Einschluss: C1
21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C

Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

D1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit:
  • für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8 m
  • mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B 21 Jahre

18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:
  • zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1

Einschluss: BE
sowie C1E bei Vorbesitz C1

Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg"
21 Jahre

18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

D

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
  • für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: D

Einschluss: D1
18, 20, 21, 23, oder 24 Jahre

Das Mindestalter ist anhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger:
  • zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D

Einschluss: BE, D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1
18, 20, 21 oder 24 Jahre

Das Mindestalter ist anhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

L

Zugmaschinen:
  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbh max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
  • bbh max. 25 km/h auch mit Anhänger
  16 Jahre

T

Zugmaschinen:
  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbh max. 60 km/h - für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbh max. 40 km/h
  • auch mit Anhängern
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbh max. 60 km/h - für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbh max. 40 km/h
  • auch mit Anhängern
Einschluss: L

Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt.
16 Jahre